Was ist unter geeigneter Vorsorge zu verstehen?
Es müssen medizinische und/oder psychologische Gutachten und gegebenenfalls technische Gutachten vorliegen, die die Kraftfahrtauglichkeit bei der bestehenden Behinderung oder Erkrankung bestätigen. Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) nennt im §11 folgende Untersuchungsstellen:
Wir raten, der Führerscheinstelle eine Mitteilung über die Erkrankung oder Behinderung zu machen.
Das Verfahren bei der Führerscheinänderung
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