
Aufgrund von §45 Abs. 6 StVO müssen Unternehmer vor Beginn von Arbeiten,
die sich auf den Straßenverkehr auswirken, bei der zuständigen Behörde eine
verkehrsrechtliche
Anordnung über Art und Umfang der Baustellenabsicherung einholen.
Im Antrag ist ein Verantwortlicher des Unternehmens zu benennen, der Zugriff auf die
Arbeitsstelle vor
Ort hat und über ausreichende fachliche Eignung und Qualifikation verfügt.
Seminare über Baustellenabsicherung können bei uns belegt werden.
Für Anfragen und weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.