
Bei uns können Sie ihre Erdbaumaschinenführer nach den Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften unterweisen lassen. (BGV A1, jährliche Unterweiseung von Bedienerpersonal)
Der Unternehmer darf nur Pesronen einsetzen die bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
Wir führen auch UVV-Prüfungen gem. VBG 40 durch.
Für Anfragen und weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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