| Mindestalter: |
16 Jahre |
| Vorraussetzungen: |
Der Erwerb der Klasse T setzt keinen anderen Führerschein voraus. |
| Fahrzeuge: |
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h,die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern). |
| Befristung: |
Die Klasse T ist unbefristet gültig. |
| Einschluss: |
Klasse T schließt die Klassen L, M und S ein. |
| Sonstiges: |
Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern einer entsprechenden Klasse geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. |