Führerschein » Klasse C1
Diese Klasse erlaubt es, Lkw zwischen 3,5 und 7,5 t zu fahren. In der Praxis wird sie meist nur als Vorstufe für die Klasse C1E benötigt.
Mindestalter: 18 Jahre
Vorraussetzungen: Der Erwerb der Klasse C1 setzt den Vorbesitz der Klasse B voraus.
Fahrzeuge: Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Die Fahrerlaubnis der Klasse C1 berechtigt im Inland auch zum Führen von Kraftomnibussen — gegebenenfalls mit Anhänger — mit einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs dienen.

Befristung:
  • grundsätzlich: bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres
  • nach Vollendung des 45. Lebensjahres des Bewerbers: für fünf Jahre
  • Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis (Gesundheitszustand und Sehvermögen)
Einschluss: Klasse C1 schließt die Klassen L und M ein.
Sonstiges: Leichtkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 80 km/h dürfen von Inhabern einer Fahrerlaubnis A1 nur dann geführt werden, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Sonderfahrten Klasse C1 Überland Autobahn Nachtfahrt
bei Erweiterung von Klasse B
3 1 1
Dauer der Fahrprüfung 75 Minuten
 
Fahrschule Patrick Hölzenbein | Inh. Patrick Hölzenbein | Im Treffgen 78 | D-54472 Kommen | Tel.: 0 65 36 / 933 99 05 | info@fahrschule-hoelzenbein.de