Wir führen die Ausbildung natürlich auch für das "Begleitende Fahren mit 17" durch.
Die theoretische Prüfung ist 3 Monate vor dem Erreichen des 17. Lebensjahres möglich.
Praktische Prüfung ist 1 Monat vor dem 17. Lebensjahr möglich.
Nach Erlangen der Prüfbescheinigung ist diese als Fahrerlaubnis nur in Begleitung
und nur innerhalb Deutschlands gültig.
EU - Kartenführerschein wird mit der Vollendung des 18 Lebensjahres erteilt.
Vorrausetzungen Begleiter:
Mindestalter 30 Jahre, mindestens 5 Jahre Führerscheinbesitz Klasse B,
maximal
3 Punkte in Flensburg, keine Alkohol, keine Drogen
Der Begleiter ist ausschließlich ANSPRECHPARTNER – kein Fahrlehrer.