Führerschein » Begleitendes Fahren ab 17
Wir führen die Ausbildung natürlich auch für das "Begleitende Fahren mit 17" durch.
Die theoretische Prüfung ist 3 Monate vor dem Erreichen des 17. Lebensjahres möglich.

Praktische Prüfung ist 1 Monat vor dem 17. Lebensjahr möglich.

Nach Erlangen der Prüfbescheinigung ist diese als Fahrerlaubnis nur in  Begleitung
und nur innerhalb Deutschlands gültig.

EU - Kartenführerschein wird mit der Vollendung des 18 Lebensjahres erteilt.

Vorrausetzungen Begleiter:
Mindestalter 30 Jahre, mindestens 5 Jahre Führerscheinbesitz Klasse B,
maximal 3 Punkte in Flensburg, keine Alkohol, keine Drogen

Der Begleiter ist ausschließlich ANSPRECHPARTNER – kein Fahrlehrer.
 
Fahrschule Patrick Hölzenbein | Inh. Patrick Hölzenbein | Im Treffgen 78 | D-54472 Kommen | Tel.: 0 65 36 / 933 99 05 | info@fahrschule-hoelzenbein.de